Weiterbildungsberuf (bundesrechtlich geregelt)
Weiterbildungsdauer: Mindestens 2 Jahre (Vollzeit)

 

Aufgaben und Tätigkeiten


Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen überprüfen regelmäßig Betriebe, in denen Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, Kosmetika und Bedarfsgegenstände gewerbsmäßig hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, z.B. Produzenten, Großhändler und Im- bzw. Exportunternehmen, Supermärkte, Gastronomiebetriebe oder Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Die Kontrollen führen sie stets zu den Öffnungszeiten der Betriebe unangemeldet sowie aufgrund einer Risikoanalyse durch, die für jeden Betrieb vorliegt. Vor Ort prüfen sie, ob die einschlägigen Bestimmungen eingehalten werden, z.B. in Bezug auf Hygiene oder die Zusammensetzung und Kennzeichnung der Produkte. Sie nehmen Proben und lassen diese in unabhängigen Labors untersuchen. Sie prüfen Produkte durch Geruchs- oder Geschmackstests und dokumentieren die Befunde. Bei Mängeln, oder wenn Vorschriften nicht oder nur unzureichend eingehalten wurden, beraten und belehren sie die Verantwortlichen und veranlassen ggf. Verwaltungsmaßnahmen, Verwarnungs- oder Bußgelder.

 

Beschäftigungsbetriebe:


Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen finden Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung, z.B. bei Ämtern für Lebensmittelüberwachung der kreisfreien Städte und der Landkreise.

 

Arbeitsorte:


Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen arbeiten in erster Linie
• vor Ort, z.B. in Verkaufsräumen von Einzelhandelsgeschäften, Küchen von Gastronomiebetrieben, Produktionsstätten von Lebensmittelherstellern, Lagerhäusern des Großhandels oder bei Veranstaltungen
• in Büroräumen

 

Voraussetzungen


Die Anforderungen zur Ausbildung zum/zur Lebensmittelkontrolleur:in erfüllt wer:
1. einen Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder als Techniker mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf besitzt;
2. Bedienstete des Polizeivollzugsdienstes;
3. Bewerberinnen und Bewerber aus dem Dienst der allgemeinen Verwaltung, die jeweils mind. drei Jahre in der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschäftigt waren;
4. wer einen Fachhochschulabschluss mit Diplomprüfung in einem Studiengang besitzt, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischer Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt. Diese sind dem Personenkreis in Nr. 1 gleichgestellt.

 

Inhalte der Weiterbildung


Der theoretische Lehrgang dauert 6 Monate und gliedert sich in drei Module, die von praktischen Unterweisungen in den Ausbildungsbehörden unterbrochen werden.
Innerhalb des Lehrganges werden Leistungskontrollen in Form von Klausuren zur Überprüfung des Wissensstandes durch-geführt. Die staatliche Prüfung legen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor einem in ihrem Bundesland berufenem Prüfungsausschuss ab.
Der theoretische Lehrgang vermittelt Kenntnisse, die für
die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen erforderlich sind und bereitet auf die Prüfung zur/zum Lebensmittelkontrolleur:in vor.
Der Unterricht umfasst insgesamt 720 Unterrichtsstunden.

Im Rahmen des Lehrganges werden folgende Fachgebiete vermittelt:
1. Allgemeine Rechtskunde, Verwaltungsrecht
2. Straf-, Strafprozess und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Recht der öffentlichen Ordnung
3. Spezielle Rechtskunde, Warenkunde (tierischer und nicht-tierischer Lebensmittel)
4. Umwelthygiene, Mikrobiologie/ Parasitologie und Ernährungslehre
5. Lebensmittel- und Betriebshygiene
6. Betriebliche Eigenkontrollsysteme
7. Psychologische Grundlagen einschließlich Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken.